Vertrauen in elektronisch signierte Dokumente
Wird nun ein elektronisch signiertes PDF oder PDF/A Dokument vorgelegt, gilt es, den Nachweis der Dokumentintegrität als auch der Urheberschaft der elektronischen Unterschrift anzutreten.
Dieser Prozess erfolgt in mehreren Stufen: Im ersten Schritt muss unter Verwendung der bereits erwähnten Einwegfunktionen (Hashfunktionen) die kryptografische Prüfsumme über die signierten Daten erneut ermittelt werden. Im zweiten Schritt wird der öffentliche Schlüssel des Unterzeichners verwendet, um die Signatur gegen den erneut berechneten Hashwert zu prüfen.
Nach diesem Schritt wird die Zertifikatskette bis zu einer vertrauenswürdigen Wurzelinstanz, der sogenannten Root aufgebaut. Dieser Mechanismus stellt sicher, dass das Zertifikat tatsächlich der Person zugeordnet ist, auf die mit dem Zertifikat verwiesen wird. Dies wird durch die hohen Sicherheitsanforderungen an die TrustCenter sichergestellt, die gesonderte Verfahren zur Identifikation des Zertifikatsinhabers erfordern.
Im letzten Schritt muss geprüft werden, ob das Zertifikat zum angegebenen Zeitpunkt der Unterzeichnung gültig und nicht gesperrt war. Ist letzteres der Fall, ist die geprüfte Signatur nicht vertrauenswürdig bzw. ungültig. Liegt keine Sperrung des Zertifikats vor, ist die Signatur gültig und vertrauenswürdig.
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